Novavita Essen

Leistungen des Pflegewohnbereichs

Die Pflegezimmer (52 Einzel- und 2 Doppelzimmer) sind mit Duschbad, Balkon oder Wintergarten ausgestattet. Jeweils zwei Bewohner teilen sich ein Bad. Die Pflegewohnbereiche sind jeweils für 15-25 Bewohner vorgesehen. Zentral gelegen befinden sich Wohn- und Aufenthaltsbereiche, in denen sich das tägliche Leben vollzieht.

Das Angebot beinhaltet eine Vollkost, sowie Vegetarier- und Schonkost zur Auswahl (inklusive alkoholfreier Getränke). Auf Wunsch werden zusätzlich Zwischenmahlzeiten gereicht, für Diabetiker werden bis zu sechs Mahlzeiten angeboten. Bereitstellung und Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche, Waschen der Leibwäsche, 24 Stunden Rufbereitschaft, bewegungs- und beschäftigungstherapeutische Angebote.

Die sonstigen hauseigenen Einrichtungen wie z.B. Schwimmbad, Sauna, Gymnastikraum, Restaurant/Café, Veranstaltungsraum, Bibliothek und Garten können, wenn es der Gesundheitszustand erlaubt, mitgenutzt werden.

Ausstattung eines Pflegezimmers:

  • Die Pflegezimmer sind wohnlich eingerichtet und können auf Wunsch mit eigenen Möbeln ergänzt werden.
  • Parkettboden (teilweise)
  • Bad (WC und barrierefreie Dusche) mit Deckeneinbauleuchten, Spiegelschrank
  • Elektrisch bedienbares Pflegebett, Nachtschrank, Kleiderschrank
  • Tisch und Stühle
  • Mechanische Be- und Entlüftung
  • Loggia oder Balkon
  • Telefonanschluss (residenzinterne Gespräche sind kostenlos)
  • Rauchmelder
  • Antennenanschluss für Rundfunk und Fernsehen

Preise:

Das tägliche Leistungsentgelt für die stationäre Pflege teilt sich wie folgt auf:

 Stufe 0Stufe IStufe IIStufe III
Allgemeine Pflegeleistungen€ 27,20€ 41,23€ 58,10€ 75,56
Unterkunft und Verpflegung€ 26,87€ 26,87€ 26,87€ 26,87
Investitionskostenanteil€ 24,09€ 24,09€ 24,09€ 24,09

Abschlag für Doppelzimmer: € 1,12 täglich Pflegesätze gültig ab 1. Januar 2009

Die Pflegewohnbereiche sind durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach §72 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung) zugelassen und somit anerkannt.

Kostenerstattung:

Der Bewohner ist gegenüber der Nova Vita Residenz Am Folkwang Museum Essen GmbH Selbstzahler und erhält aufgrund des §91 SGB XI eine Rückerstattung von der Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen. Es besteht Anspruch auf Erstattungen durch einen Sozialhilfeträger.

Die monatlichen Erstattungsbeträge der Pflegekassen (Stand 1. Juli 1996) gibt die nachfolgende Übersicht wieder.

Beispiel für 30 TagePflegestufe 1Pflegestufe 2Pflegestufe 3
monatliche Kosten€ 2.765,70€ 3.271,80€ 3.795,60
Erstattungsbetrag der Pflegekasse€ 1.023,-€ 1.279,-€ 1.432,-
durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil€ 1.742,70€ 1.992,80€ 2.325,60

Kontakt:

Nova Vita Residenz Am Folkwang Museum Essen
Tel.: 0201/7292-0